Information zu den Unterstützungserklärungen für Dr. Andreas Khol

Warum sammeln wir Unterstützungserklärungen?

Für eine Kandidatur zum Amt des Bundespräsidenten muss ein Wahlvorschlag eingebracht werden. Ein solcher Wahlvorschlag muss von zumindest 6.000 wahlberechtigten Österreicherinnen und Österreichern unterstützt werden. Andreas Khol hat es sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele Unterstützungserklärungen für seine Kandidatur zu sammeln. Wir wollen ihn dabei tatkräftig unterstützen, und ein unübersehbares Zeichen setzen, dass die Österreicherinnen und Österreicher hinter Andreas Khol stehen.

In welchem Zeitraum sammeln wir Unterstützungserklärungen?

Die Frist für Unterstützungserklärungen beginnt am 23.02.2016 und endet am 18.03.2016.
Für die interne Bearbeitung müssen alle Unterstützungserklärungen spätestens am 14.03.2016 im Büro Andreas Khol eintreffen.

Wo gibt es Unterstützungserklärungen für Dr. Andreas Khol?

  • Unterstützungserklärungen können direkt über das Büro Andreas Khol bezogen werden, sie stehen auch auf der Homepage zum Download bereit:
    Dr. Andreas Khol
    Lichtenfelsgasse 7/2
    1010 Wien
    Hotline: 0664/ 884 576 55
    [email protected] | www.andreaskhol.at
  • Ab dem 23.02.2016 liegen sie zusätzlich in allen Gemeinden auf (in Wien bei Bezirksämtern).


Unterstützungserklärung

› runterladen

Auslands-
Unterstützungserklärung

› runterladen


Was braucht es für eine gültige Unterstützungserklärung?

  • Neben dem persönlichen Erscheinen vor der Gemeindebehörde (Hauptwohnsitz-Gemeinde; in Wien die Bezirksämter) sind die ausgefüllte Unterstützungserklärung (noch nicht unterschrieben) und die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) erforderlich.
  • Die Beurkundung der Unterstützungserklärung durch Unterschrift erfolgt dann vor der Gemeindebehörde (ansonsten bedarf es einer gerichtlich/notariell beglaubigten Unterschrift).
  • Bei einem Auslandsaufenthalt wird auf Wunsch eine Auslands-Unterstützungserklärung zugesendet. Diese ist vor einer österreichischen Vertretungsbehörde zu unterschreiben und anschließend, bis spätestens 14.03.2016, an das Büro Andreas Khol zu übermitteln.

Was passiert mit beurkundeten Unterstützungserklärungen?

  • Gemeinden sind nur für die Beurkundung der Unterstützungserklärungen zuständig, nicht für die Übermittlung!
  • Bitte die Original-Unterstützungserklärungen bis spätestens 14.03.2016 an das Büro Andreas Khol senden.
  • Die Abgabe der Unterstützungserklärung ersetzt nicht die Stimmabgabe bei der Wahl.

Hotline für Rückfragen?

  • Für Fragen steht das Büro Andreas Khol gerne unter folgender Hotline zur Verfügung: 0664/ 884 576 55.